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Xcelentra in der Schweiz

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Einwanderungsdienstleistungen

Xcelentras reibungslose Einwanderungsunterstützung in der Schweiz

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01.

Vollständiger Einwanderungsservice in der Schweiz

Xcelentra ist spezialisiert auf reibungslose Einwanderungsprozesse und bietet umfassende Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Organisation zugeschnitten sind. Unser Team erfahrener Einwanderungsspezialisten in der Schweiz führt Sie durch das komplexe Umfeld der unternehmensrechtlichen Einwanderungsvorschriften – auf dem schnellsten und unkompliziertesten Weg. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) – www.sem.admin.ch – und sind stets über die aktuellen Verfahren informiert.

Wir sorgen für einen herzlichen Empfang Ihrer Mitarbeiter und deren Familien und unterstützen bei der Beantragung von Arbeitsvisa, Visa für Familienangehörige, verschiedenen Bewilligungen, Aufenthaltsvoraussetzungen und mehr. Darüber hinaus bieten wir Umzugsunterstützung an, einschließlich Unterkunftsvermittlung, Transportkoordination, Hilfe bei der Eröffnung von Bankkonten, Lohnabrechnung u. v. m. Erleben Sie eine reibungslose und problemlose Einwanderung mit den Expertendienstleistungen von Xcelentra.

02.

Einwanderungsdienstleistungen

Unser Expertenteam in der Schweiz bietet ein breites Spektrum an Einwanderungsdienstleistungen, darunter:

  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Bürger.
  • Beantragung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für britische und andere Nicht-EU/EFTA-Bürger.
  • Familiennachzug
  • Verlängerung der Arbeitsbewilligung
  • Beantragung von Visa für Familienangehörige
  • Verlängerung von Visa für Familienangehörige
  • Annullierung der Arbeitsbewilligung
  • Abmeldeformalitäten und Ausreiseformalitäten
  • Verlängerung der Visumgenehmigung
  • Visumunterstützung im Heimatland
  • Weitere Beratungsdienstleistungen und Informationen zu neuen Vorschriften
  • Umzugsdienstleistungen

03.

Unser Team in der Schweiz

Dr. Sjoerd Broers

Unser Mitarbeiternetzwerk in der Schweiz wird von Dr. Sjoerd Broers geleitet. Er ist Präsident der SARA, der Switzerland Association of Relocation Agencies.

Standort: Zürich, Schweiz

Kontakt: info@xcelentra.com

Arten von Visa und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz

In der Schweiz werden Arbeitsvisa als Arbeitsbewilligungen bezeichnet. Staatsangehörige aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Arbeitsbewilligung, die sich nach Art und Dauer der Beschäftigung richtet. Das Schweizer Einwanderungssystem unterscheidet zwischen Kurzzeit- und Langzeitbeschäftigung, und es stehen verschiedene Arten von Arbeitsbewilligungen zur Verfügung. Nachfolgend sind die gängigsten Arbeitsbewilligungen in der Schweiz aufgeführt:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L): Diese Bewilligung gilt für Personen, die bis zu 12 Monate in der Schweiz beschäftigt sind. Sie wird in der Regel für spezifische Projekte, Einsätze oder befristete Beschäftigungen erteilt.
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B): Diese Bewilligung gilt für Personen, die eine Stelle in der Schweiz angenommen haben und länger als 12 Monate beschäftigt werden. Sie ist in der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Tätigkeit gebunden.
  • EFTA-Arbeitsbewilligung: Diese Bewilligung gilt für Staatsangehörige der EFTA-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die in der Schweiz arbeiten möchten. Sie erlaubt ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, in der Schweiz zu arbeiten und sich aufzuhalten.
  • EU-Arbeitsbewilligung: Diese Bewilligung gilt für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die in der Schweiz arbeiten möchten. Die Voraussetzungen und Bedingungen können je nach bilateralen Abkommen und dem jeweiligen Herkunftsland variieren.
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C): Diese Bewilligung gilt für Personen, die mehrere Jahre mit einem Ausweis B in der Schweiz gelebt und sich erfolgreich in die Schweizer Gesellschaft integriert haben. Sie gewährt ein dauerhaftes Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Es ist zu beachten, dass die spezifischen Voraussetzungen, das Antragsverfahren und die Anspruchskriterien für jede Arbeitsbewilligung variieren können. Die für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen zuständigen Schweizer Behörden sind das Staatssekretariat für Migration (SEM) – www.sem.admin.ch – sowie die jeweiligen kantonalen Migrationsämter. Es empfiehlt sich, deren offizielle Websites zu besuchen oder die nächste Schweizer Botschaft bzw. das nächste Konsulat zu kontaktieren, um genaue und aktuelle Informationen zu Arbeitsbewilligungen in der Schweiz zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
  • Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
  • EFTA-Arbeitsbewilligung
  • EU-Arbeitsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Erstklassiger Service

Xcelentra bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in Europa

EU-Marktkompetenz

Xcelentra verfügt über umfassende Expertise auf dem europäischen Markt

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Persönliche Betreuung

Unser Leitbild: „Kundenorientierung" – Sie stehen bei uns im Mittelpunkt

Lokale Verantwortung

Umfassendes Verständnis der lokalen Vorschriften und Gesetze